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Am 26. Juni 2009 wurde im Sportlerheim der SG Hundstadt bei
Anwesenheit von dreißig Hundstädter Bürgerinnen und Bürgern der Verein “Dorfgemeinschaft Hundstadt” gegründet. ...mehr
Der Vereinszweck ist lt. Satzung: “... die Pflege des Gemeinsinns
der Dorfgemeinschaft und die Förderung der Heimatpflege, die Förderung der Kooperation der dörflichen Vereine, die Unterstützung aller Bewohner im Arbeits- und Freizeitbereich, die Förderung des
Tourismus, des Kulturlebens und der örtlichen Gastronomie. Zu den Zielen des Vereins gehören insbesondere die Sicherung und Förderung der Wohn- und Lebensqualität, die Erhöhung der touristischen
Bedeutung, die Vernetzung und der Ausbau der Sport-, Kultur- und Freizeitangebote, die Verschönerung des Ortsbildes und die Pflege und Erhaltung des alten Brauchtums.”
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Dazu gehört insbesondere die Pflege und Förderung der dörflichen Gemeinschaft und des Brauchtums, sowie die Koordination der Dorfvereine und anderer örtlicher
Gruppierungen in Bezug auf gemeinschaftliche Aktivitäten.”
Erste große Aufgabe war die Organisation der Festlichkeiten zum 600-jährigen Bestehen des Dorfes
Hundstadt. Hier zeigte sich bereits über die letzten zweieinhalb Jahre der feste Wille, aller Beteiligten,
etwas Großes und für die Menschen Interessantes auf die Beine zu stellen. In über 20.000 ehrenamtlich abgeleisteten Stunden im Festausschuss und den Fachausschüssen, bei Auf- und Abbauarbeiten oder dem
Besetzen von Stellen im Festdienstplan haben die Hundstädterinnen und Hundstädter bewiesen, dass sie es organisieren können, dass Festbesucher sich bei uns wohl fühlen und wichtige Eindrücke vom
dörflichen Leben damals wie heute mit nach Hause nehmen.
Nach dem Fest nun wird der Vorstand entscheiden, welchen dörflichen Projekten man seine Unterstützung wird geben können, und ob sich Spender und Sponsoren finden, die kein Ebbe in der Kasse aufkommen lassen.
Die Aufgabenstellung ist ähnlich der des zwischenzeitlich aufgelösten Ortsvereinsringes, die festere
Form eines Vereines wird allen Beteiligten nun bessere Möglichkeiten und mehr Sicherheit bei gemeinsamen Unternehmungen geben, als dies die lockere Form des Vereinsringes konnte.
Die “Dorfgemeinschaft Hundstadt” hat zwischenzeitlich die Eintragung in das Vereinsregister erhalten,
nur die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Bad Homburg steht noch an.
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“Dorfgemeinschaft Hundstadt ist jetzt “e.V.”
Langersehnte Bestätigung des Registergerichtes
Mit Schreiben vom 7. Juni 2010 hat das Registergericht Bad Homburg der Dorfgemeinschaft Hundstadt die Eintragung unter der Nummer VR1990 in das Vereinsregister bestätigt.
Die Gemeinnützigkeit ist dem Verein allerdings kürzlich durch das Finanzamt versagt worden. Der Vorstand der Dorfgemeinschaft wird darüber in Kürze beraten und nach Wegen suchen, die
Gemeinnützigkeit doch noch zu erreichen. Dem Satzungszweck des Vereines wird hier zentrale Bedeutung
zukommen. Dieser war in der bestehenden Fassung offenbar nicht ausreichend genau im Hinblick auf gemeinnützige Aufgaben festgelegt.
Die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist im Dezember 2010 aufgrund zu unklarer Formulierungen in der Satzung versagt worden.
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